JKS Dental
Fräszentrum GmbH

AGBs


JKS Dental Fräszentrum GmbH


1. Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hiervon abweichende Bedingungen unseres Kunden haben keine Gültigkeit.

2. Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die beschriebene Beschaffenheit legt die Eigenschaften des Vertragsgegenstandes abschließend fest. Unsere Darstellungen von Waren im Internet stellen kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.

(2) Abbildungen und Beschreibungen im Internet, in Prospekten, Preislisten etc. erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie sind, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, als Beschaffenheitsangaben zu verstehen.

(3) Uns gegenüber abgegebenen Bestellungen sind bindende Angebote, die wir nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen annehmen können. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Übergabe der Ware an den Kunden erklärt wer- den. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt noch keine verbindliche Annahme unsererseits dar.

(4) Bestellt ein Kunde auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, die Nichtbelieferung ist von uns zu vertreten, z.B. bei Nichtabschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Kunden über eine etwaige Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und eine schon erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

3. Vergütung

(1) Wir halten uns an unsere Angebotspreise 30 Tage seit dem Datum des Angebots gebunden, sofern nichts anderes angegeben wird. Maßgebend sind im Zweifel die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.

(2) Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, rein netto ohne Skonti und sonstige Nachlässe ab München. Zuzüglich Versand und der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren, wie Personal-, Materialkosten, Einkaufskonditionen etc. zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten und/oder tatsächlichen Lieferdatum wesentlich, sind wir berechtigt, von unserem Kunden eine Preisanpassung zu verlangen und, sofern keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen.

(4) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Sammelaufstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir gewähren ein Skonto in Höhe von 2% bei Zahlungseingang 14 Tage nach Datum der Sammelaufstellung. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet des Nachweises eines höheren Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.

4. Aufrechnungsverbot und Einschränkung Zurückbehaltungsrecht

Unser Kunde kann gegenüber unseren Ansprüchen nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Liefer- und Leistungszeiten, Teillieferungen und -leistungen

(1) Mangels abweichender Vereinbarung in Textform sind für die Liefer- und Leistungszeit die Angaben in unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen maßgeblich.

(2) Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen, Betriebsstörung, Energieausfall usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten - , haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind dann berechtigt, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Lieferung bzw. Leistung unmöglich oder unzumutbar, ohne dass wir dies zu vertreten haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen dann nicht.

(3) Wir sind zur Erbringung von Teillieferungen und -leistungen berechtigt.

6Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

(3) Wir schließen nur auf ausdrücklichen Wunsch unseres Kunden und auf dessen Kosten eine Transportversicherung ab.

7. Rügepflicht, Beweislast und Mängelansprüche

(1) Unser Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware bei einem Handelsgeschäft unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich nach Ablieferung, sonstige Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB); anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei anderen Geschäften hat er offensichtliche Mängel spätestens zwei Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen. Er trägt die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt seiner Feststellung und den rechtzeitigen Zugang der Rüge.

(2) Wir leisten Gewähr für ein Jahr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben wer- den oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen ist erst auszugehen, wenn uns hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen, oder wenn sie aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Wegen geringfügiger Mängel ist ein Rücktritt unzulässig.

(3) Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu; der Kunde ist zur Rückgewähr der Ware verpflichtet. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

(4) Mängel, die auf fehlerhaft angelieferten Arbeitsunterlagen (Materialien, Abdrücken, Mustern, Modellen oder sonstigen Vorlagen) des Kunden beruhen, sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, von uns als fehlerhaft erkannte Arbeitsunterlagen zurückzuweisen.

(5) Unserer Haftungsbegrenzung ergibt sich aus den Regelungen der §§ 8 - 9.

8. Haftungsbegrenzung

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine von uns zu vertreten- de Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(2) Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

(3) Soweit eine uns zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist, beschränken wir unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Der vertragstypisch vorhersehbare Schaden ist jedoch seinerseits auf die Höhe der Deckungssummen unserer Betriebs-Haftpflichtversicherung beschränkt. Unsere Deckungssummen betragen je nach Schadensart (Personen-, Sach-, Vermögensschaden, Schäden aus dem Umweltrisiko, Tätigkeitsschäden etc.) zwischen und € 3.000.000,00 pro Versicherungsfall, höchstens aber pro Kalenderjahr.

(4) Unter Berücksichtigung der Regelung des Abs. 3 steht es unserem Kunden frei, wegen des besonderen Risikos einen weitergehenden Versicherungsschutz zu verlangen. Wir werden uns hierum bemühen, können jedoch angesichts der Besonderheiten des Versicherungsmarktes keine Gewähr übernehmen. Soweit wir eine weitergehende Versicherung zugunsten unseres Kunden abschließen, ist dieser verpflichtet, die anfallende Mehrprämie zu übernehmen.

(5) Soweit in Abs. 1 bis 4 nichts anderweitig geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

9. Haftungsbegrenzung zugunsten Dritter

Soweit in § 8 unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Ansprüche, die unser Kunde gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen (Arbeitnehmer, Subunternehmer etc.) geltend macht.

10. Verjährung

(1) Mängelansprüche - ausgenommen Schadensersatzansprüche - verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang.

(2) Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr. Ausgenommen sind Lieferantenregressansprüche gem. § 478 BGB.

11. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns verkauften Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen vor, die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen.

(2) Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent) tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an und ermächtigen ihn, die an uns abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(3) Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

(4) Der Kunde verwahrt unser Vorbehaltseigentum unentgeltlich. Er ist zur Versicherung in angemessenem, üblichem Umfang verpflichtet. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird unser Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

(5) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe unseres Eigentums zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

(6) Zur Sicherung aller unserer aus dem Vertrag zustehenden Forderungen steht uns ein hiermit vereinbartes, vertragliches Pfandrecht an unserer Ware zu.

(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden ganz oder teilweise freizugeben, wenn und soweit der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 110 % der besicherten Ansprüche nicht nur vorübergehend überschreitet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt uns, wir werden hierbei auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.

12. Datenschutz

(1) Wir speichern die uns vom Kunden überlassenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Sofern es die Bearbeitung des Auftrags des Kun- den erforderlich macht, werden wir seine personenbezogenen Daten im erforderlichen Umfang auch Subunternehmern oder Dritten (z.B. Transportdiensten etc.) zur Verfügung stellen, um seinen Auftrag auszuführen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.

(2) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Daten für die Durchführung des Vertrages nicht mehr erforderlich sind. Auch nach Abschluss des Vertrags kann eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Vertragspartners zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

3) Unser Kunde hat das Recht

- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden darf;

- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann er Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen seine Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung seiner bei uns gespeicherten personen- bezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personen- bezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten vom Kunden bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, der Kunde aber deren Löschung ablehnt und wir die Daten nicht mehr benötigen, der Kunde diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder der Kunde gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;

 - gemäß Art. 20 DSGVO seine personenbezogenen Daten, die er uns bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und

 - gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann er sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden.

(4) Sofern die personenbezogenen Daten unserer Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.

(5) Möchte unserer Kunde von seinen Rechten gem. Abs. 3 und/oder 4 Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an zahnfarbe@gmail.com oder wir sind wie folgt erreichbar:

JKS Dental Fräszentrum GmbH
Am Hoffeld 12
97265 Hettstadt
Tel:    09314041992

Fax:   09314041993

 

13. Geistiges Eigentum und Eigentum an Abbildungen, Modellen etc.

Das geistige Eigentum bzw. gewerbliche Schutzrechte an von uns entwickelten und/oder angefertigten Abbildungen, Modellen, Zeichnungen, Kalkulationen, Entwürfen, Vorlagen, Skizzen, Mustern, digitalen Daten etc. (nachfolgend: Arbeitsmaterialien) stehen ausschließlich uns zu. Unser Kunde darf diese Arbeitsmaterialien nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung, die in Textform erfolgen muss, nutzen oder an Dritte weitergeben. Des Weiteren bleiben die Arbeitsmaterialien sowie unseren Kunden überlassenen Unterlagen unser Eigentum. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht hieran nicht zu.

14. Sonstiges

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Würzburg, sofern unser Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn unser Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für diese Textformklausel.

(3) Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.

(4) Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn unser Kunde seinen Sitz im Ausland hat.